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Jungenbeschneidung in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme.
www.jungenbeschneidung.de
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Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der
Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“.
Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch
nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nichteinwilligungsfähigen
Jungen als eine strafbare Körperverletzung.
Während dieses Thema vorher eher in juristischen und
medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand
mit der Zeit eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter
von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf
ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen,
Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde
es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung
eines Runden Tisches gefordert. Der Deutsche Gesetzgeber
gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu
geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine
medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes
rechtswirksam einzuwilligen.
Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei Medizinern,
Psychologen und Beratungsstellen. Häufig ist dort über Anatomie,
Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut sowie
mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt.
Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen
Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.
Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ möchte
aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissensund
Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen
sowie mit Tabus und Ängsten besetzten Thema eine Plattform des
sachlich fundierten und respektvollen Dialoges zu schaffen.