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MDK-Qualitätskontroll-RiLi des G-BA - Umgang mit der neuen Prüfform und die Auswirkungen für die Krankenhäuser!
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Der MDK ist bereits jetzt Dauergast in Deutschlands Krankenhäusern, zukünftig soll er nach dem Willen des Gesetzgebers auch Qualitätskontrollen nach vom G-BA zu entwickelnden Vorgaben durchführen. Der bereits seit Dezember 2018 in Kraft getretene allgemeine Teil der Richtlinie legt Aufgreifkriterien für die Kontrollen fest und regelt die Umstände der Beauftragung sowie neben Art und Umfang der Kontrollen auch das Verfahren der Kontrolldurchführung und den Umgang mit den Ergebnissen. Derzeit noch nicht veröffentlicht ist der spezielle Teil aus dem sich insbesondere die gestuften Konsequenzen für die Krankenhäuser bei Qualitätsverstößen ergeben sollen. Bereits jetzt ist jedoch erkennbar, dass dem MDK hier zukünftig eine Rolle als „Sonderstaatsanwaltschaft“ zukommt, die mit erheblichen Befugnissen ausgestattet ist. Die Fachkonferenz will zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die sich hieraus ergebenden Praxisfragen informieren und Handlungsempfehlungen bzw. Erwartungshorizonte aufzeigen. Durch die Beteiligung aller Seiten wird den Teilnehmern ein umfassender Einblick in diese neue Form der Qualitätsüberwachung und den aktuellen Stand der Umsetzung ermöglicht. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema ist vor dem Hintergrund der in § 137 Abs. 1 SGB V vorgesehenen wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Folgen angezeigt und sollte nicht erst erfolgen, wenn der MDK bereits vor der Tür steht.
Veranstaltungsort
Golden Tulip Berlin Hotel Hamburg, Landgrafenstr. 4, 10787 Berlin
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