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WOKwissen Palliativstationnen im Krankenhaus
Agentur WOK GmbH
Fachbereich WOKwissen
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Inhaltlich verantwortlich: Dr. Monika Degen
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Ein neues Palliativ- und Hospizgesetz soll ab 2016 in Kraft treten, um die Versorgung Sterbender in Deutschland zu verbessern.
Laut Forderung der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sollte für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten ein Palliativdienst vorgeschrieben sein, der als Team aktiv Palliativbetreuung anbietet. In der Realität aber haben nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern verfügen nur wenige über einen multiprofessionellen Palliativdienst.
Gleichzeitig aber wird das Vorhalten von Palliativbetreuung immer mehr Bestandteil eines komplexen Betreuungsangebotes sein, das die Krankenhäuser mit anbieten müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Entscheidungsträger im Krankenhaus stellen sich viele Fragen: Wie kann ich eine Palliativstation wirtschaftlich gestalten? Wie stelle ich einen multiprofessionellen Palliativdienst zusammen?
Durch das neue Gesetz sollen Krankenhäuser in Zukunft die Chance haben, für ihre Palliativstationen klinikindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Die Kassen müssen die Behandlungen dann außerhalb des Pauschalsystems bezahlen. Diese und weitere Regelungen führen voraussichtlich zu deutlichen Mehrkosten. Experten gehen von bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr aus, die die gesetzlichen Krankenkassen tragen sollen. Wie reagieren die Kostenträger auf die Mehrausgaben?
Informieren Sie sich auf der WOKwissen-Fachkonferenz über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Aufbau und das Betreiben einer Palliativstation sowie über die Kooperationsmöglichkeiten zwischen ambulantem und stationärem Sektor.
Erfahrene und praxisnahe Referenten stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.