14. Nachsorgekongress: Teilhabe ist unteilbar.
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
N. Jung
Rochusstraße 24
53123 Bonn
Tel.: 0228/97845-40
Welche besonderen Bedarfe haben Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen? Was ist Neurokompetenz? Wie können Teilhabekonferenzen gelingen?
Als interdisziplinäre Plattform der neurologischen Rehabilitation (NeuroReha) ist die Nachsorgekongressreihe seit vielen Jahren ein etabliertes Format. Durch diese Veranstaltung wurde für alle Berufsgruppen, die an der Nachsorge von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) beteiligt sind, ein themenzentriertes Forum geschaffen.
Das BTHG richtet an alle am Rehabilitationsprozess involvierten Professionen den Auftrag, für behinderte (und von Behinderung bedrohte) Menschen und ihre Angehörigen den Weg in ein teilhabeorientiertes Leben zu ebnen. Die steigende Zahl von MeH stellt Ärzte, TherapeutInnen und Pflegende der stationären und ambulanten Rehabilitation vor neue Herausforderungen. Zunehmend wird die stärkere Einbeziehung von biologisch-medizinischen Erkenntnissen sowie die Berücksichtigung von neurologisch und neuropsychologisch erhobenen Funktionseinschränkungen für das alltägliche Handeln und die rehabilitative Praxis gefordert. Immer häufiger werden therapeutische Fachkräfte mit dem Schlagwort ‚Neurokompetenz‘ konfrontiert. Auch in der NeuroReha wird zukünftig in interdisziplinären und neurokompetenten Teams vermehrt Teilhabeplanung erforderlich. Dabei wird neben Neurokompetenz gerade für niedergelassene TherapeutInnen die regionale Vernetzung zwischen rehabilitativen und kurativen Leistungserbringern erforderlich.
Was ist Neurokompetenz eigentlich, welche besonderen Bedarfe haben MeHs, wie läuft eine Teilhabekonferenz ab und wo bestehen schon aktive NeuroNetzwerke? Auf diese Fragen will der 14. Nachsorgekongress „Teilhabe ist unteilbar“ gemeinsam mit allen am NeuroReha-Prozess Beteiligten Antworten finden.