Antikorruptionsgesetz Auswirkungen auf Kooperationen zwischen Krankenhaus, Praxis, MVZ und Industrie
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Wird das neue Antikorruptionsgesetz die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern erheblich verändern? Besteht jetzt die Gefahr, dass jegliche Kooperation zwischen Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern unter Generalverdacht gestellt wird? Diese Fragen beschäftigen zurzeit sowohl die Entscheider im Krankenhaus als auch die Betreiber von Arztnetzen, MVZ sowie niedergelassene Ärzte – und nicht zuletzt auch die Industrie. Einige Klinikvertreter überlegen, alle Verträge prüfen zu lassen, andere Klinikchefs scheinen nicht betroffen und wiegeln ab.
Fakt ist, die Veränderungen durch das Antikorruptionsgesetz betreffen den gesamten Gesundheitsmarkt. Sektorübergreifende Kooperationen sind auf dem Prüfstand. Es drohen Vergütungs-/Honorarausfall, der Vorwurf einer Zuweisung gegen Entgelt und mögliche Anklagen wegen Abrechnungsbetrug und Korruption.
Es ist daher unumgänglich, sich ausreichend zu informieren und die eigene Position zu überprüfen. Zukünftig wird jede Klinik ergänzende Antikorruptionsrichtlinien erstellen und gleichzeitig geeignete Compliance-Maßnahmen etablieren müssen.
Bei dieser Veranstaltung stehen Vertreter aus dem Bundesministerium für Gesundheit, den Kliniken, der Industrie, der Ärztekammer und der Beratung für ausführliche Diskussionen zur Verfügung.
Sie erhalten viele praktische Tipps und haben ausreichend Zeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch.