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Kongressdetails

21.06.2025 - 25.06.2025

Palliativ Fallseminar - Modul 1

Veranstaltungsort
Sylt
Kontakt und Ansprechparter

MD Horizonte GmbH


Caya Postbaox 440884


96035 Bamberg



Herr Matthias Demuth


www.md-horizonte.de

Land
Deutschland
Fachdisziplin(en)
Kurzinfo

Palliativmedizin Fallseminare M1 bis M3


je 40 CME Punkte


Anerkannte Weiterbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.


Die Fallseminare einschließlich Supervision dienen der Übung, Vertiefung und Ergänzung der in der Kurs-Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es wird überwiegend problemorientiert und teilnehmerzentriert gearbeitet.


Wissenschaftliche Leitung

Prof. Dr. med. Frank Elsner, Aachen

Prof. Dr. med. Christof Müller-Busch, Berlin


M1 Der schwerkranke und sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team.


Aktuelle Entwicklungen der Palliativmedizin mit ihren Versorgungsstrukturen

Symptomkontrolle: Behandlung von Schmerzen und weiteren belastenden Symptomen

Psychosoziale und spirituelle Aspekte: Soziales Umfeld / Trauer / Spiritualität

Ethische und rechtliche Fragestellungen

Wahrnehmung & Kommunikation

Teamarbeit

Selbstreflexion


Palliativmedizin Info


Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung sind (je nach zuständiger Ärztekammer) folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Facharztanerkennung in einem Fach mit Patientenbezug

die Teilnahme an der 40 stündigen Kursweiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs)

ein Jahr praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Palliativmedizin oder

insgesamt 120 Stunden Palliativmedizin Fallseminare M1 bis M3

Nach Empfehlung der DGP sollte bei der Durchführung der 4 x 40h ein Mindestzeitraum von einem Jahr eingehalten werden, da die Fallseminare 12 Monate Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten in einer palliativmedizinischen Einrichtung ersetzen sollen.

Einen “Maximalzeitraum” gibt es nicht.

Die jeweiligen Module sollten “einzeln” absolviert werden um Ihnen die Möglichkeit zu geben die Erkenntnisse anzuwenden und Ihre Erfahrungen zu reflektieren.

Laut den curriculären Vorgaben der Bundesärztekammer ist folgende Reihenfolge einzuhalten:

Kurs-Weiterbildung (früher: Grund- bzw. Basiskurs)

Die Module 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge belegt werden

Die Teilnahme am Modul 3 setzt die Punkte 1 und 2 voraus