Zukunft der Notfallversorgung
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Ambulante Notfallpatienten sind für Krankenhäuser nicht kostendeckend zu behandeln.
Nach Angaben des Ersatzkassenverbandes vdek kommen jährlich bis zu 25 Millionen Fälle in die Kliniknotaufnahmen, Tendenz steigend – um vier bis neun Prozent pro Jahr. Krankenhäuser sind dadurch finanziell und personell belastet und fordern Lösungen von der Politik.
Sicher ist schon jetzt, das Thema Notfallversorgung wird die nächste Koalition beschäftigen. Eine sektorübergreifende Notfallversorgung ist überfällig. Das ursprünglich bis zum 31. Dezember 2016 vom G-BA fertigzustellende Konzept über ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung ist nun um ein Jahr verschoben worden. Die Diskussionen gehen dennoch weiter, und es wird nach Lösungen gesucht. Im Fokus sind dabei unterschiedliche Modelle von Portal- und Notfallpraxen.
Spannend ist derzeit, welche Rolle hierbei die KVen zukünftig noch spielen. Kritisch gesehen wird die neu eingeführte Abklärungspauschale in Höhe von 4,74 Euro. Dabei handelt es sich um ein zweiminütiges Arztgespräch mit dem Ziel, die Weiterversorgung dem ambulanten Sektor zuzuordnen. Krankenhäuser werden derzeit ökonomisch dafür bestraft, wenn sich nach einer Abklärung lediglich ein ambulanter Behandlungsbedarf herausstellt. Die Haftung aber liegt beim Krankenhaus, wenn der Arzt nach zwei Minuten reiner Inaugenscheinnahme und (Kurz-)Anamnese eine Fehleinschätzung vornimmt, durch die ein Patient Schaden nimmt.
Zu Unstimmigkeiten führt auch die Nachforderung von Einweisungsscheinen nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus und das Streichen aller ambulanten Leistungen bei Patienten, die mit dem Rettungsdienst in die Zentrale Notaufnahme gelangen.
Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz wird die aktuelle politische Diskussion dargestellt, aber auch ausführlich über Lösungswege diskutiert.